Gremien

Kirchenvorstand

Der Kirchenvorstand (KV) vertritt die Kirchengemeinde. Er ist zuständig für ihre finanziellen und verwaltungsmäßigen Angelegenheiten. Insbesondere stellt er den Haushalt auf und berät und entscheidet in allen vermögensrechtlichen Angelegenheiten. So stellt er die Rahmenbedingungen der Seelsorge – insbesondere der pastoralen Arbeit des Pfarrgemeinderates – sicher. Er kümmert sich auch um die baulichen Fragen in der Gemeinde. In einzelnen Ausschüssen werden besondere Themen behandelt: Finanzausschuss, Bauausschuss, Personalausschuss. Neben den gewählten Mitgliedern des KV gibt es eine Vertreterin des Pfarrgemeinderates (PGR) im KV. Der Pfarrer ist geborenes Mitglied. Hier in St. Marien ist er derzeit auch der Vorsitzende des KV.

 

Zurzeit sind folgende Personen im KV St. Marien:

Pfr. Josef Fleddermann (Vorsitzender), Angelika Gabriel, Ulrike Bartens, Georg Plohr, Holger Albers, Bettina Götz, Dr. Peter Rojek, Tim Böttcher, Manfred Egert, Werner Janssen, und Peter Johanning

 

Pfarrgemeinderat

Der Pfarrgemeinderat stellt sich vornehmlich den Fragen der Pastoral und überlegt in Zusammenarbeit mit den Hauptamtlichen, wie das Gemeindeleben lebendig gestaltet werden kann. Dabei nimmt er an der Leitung der Gemeinde teil und versucht Gaben und Charismen in der Gemeinde zu fördern, um möglichst viele aktiv am Gemeindeleben zu beteiligen. Der derzeitige

 

Pfarrgemeinderat St. Marien besteht aus folgenden Mitgliedern:

Petra Strauß-Plohr(Vorsitzende), Daniela Jahn, Dr. Regine Wolters, Julia Dierkes, Sabine Egert, Monique Neumann, Joachim Kropp, Martina Genz, Octavie Amoussou, Zoila Kropp, Homib (Sweet) Tsehai und Miral Bakhach

Vom Hauptamtlichenteam gehören Pastoralreferent Johannes Gebbe, Gemeindereferentin Sr. Mirjam Baumgarten und Pfr. Josef Fleddermann (der auch im PGR-Vorstand mitarbeitet) zum PGR.

Sie können jederzeit den .

 

Standortgruppen

Derzeit gibt es in St. Bonifatius, St. Marien, St. Josef und St. Nikolaus auch sogenannte Standortgruppen. Sinn und Zweck dieser Gruppen ist es, die verschiedenen Vertreter und Vertreterinnen der Gruppen vor Ort an einem Tisch zusammenzuführen, um Belange des jeweiligen Standortes in den Blick zu nehmen und zu besprechen. Sie kann so eine lebendige und hilfreiche Funktion für das Gemeindeleben vor Ort darstellen und steht in enger Abstimmung mit den Gremien und dem Hauptamtlichenteam, die in der Regel dort auch vertreten sind.

 

Letzte Änderung: 11.09.2023